AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hansestadt Touren
Stand: 24.11.2018
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Hansestadt Touren (Inhaberin: Martina Darkow). Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen des Ticketkaufes von Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten und Veranstaltungen jeglicher Art für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn Hansestadt Touren hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
2.Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) Hansestadt Touren (im Folgenden auch „Anbieter“ genannt), den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Anbieters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich oder mündlich erfolgen.
2.3 Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot des Anbieters bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
2.4. Der Auftraggeber ist angehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Hansestadt Touren bietet Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten und Veranstaltungen jeglicher Art an. Ergänzend dazu, werden auch geschlossenen Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel für Firmenevents, privater Anlässe oder Klassenfahrten.
3.2 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Anbieters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
3.3 Der Anbieter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen oder einen Mindestpreis.
3.3 Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, ist Hansestadt Touren berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
4.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen, welche sich an Verbraucher richten, verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angeboten für gewerbliche Auftraggeber ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren angegebenen Preisen eingeschlossen.
4.3 Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Auftraggeber selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.
5. Rücktritt durch den Auftraggeber
5.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Anbieter bestätigt werden. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anbieter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittkonditionen betragen:
5.1.1 Bei Einzelpersonen:
Bei einem Rücktritt unter 48 Stunden (2 Tage) vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Auftraggeber 95 % des Veranstaltungspreises.
5.1.2 Bei Gruppenführungen (beauftragt):
von 14 Tage bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 50 %
bis 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 95 % des jeweiligen Rechnungsbetrages
6. Rücktritt durch den Anbieter
Der Anbieter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.
6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.
6.2 Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.
6.3 Wenn ein Auftraggeber oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.
6.4 Wenn ein Auftraggeber oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.
6.5 Hansestadt Touren behält sich vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.
7. Verspätete Ankunft des Auftraggebers
7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Anbieter bis zu 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bis danach nicht, verlässt der Anbieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen den Treffpunkt und der vereinbarte Rechnungsbetrag wird zu 100 % berechnet.
7.2 Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.
7.3 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
8. Änderungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern und im Interesse des Anbieters für seinen Auftraggeber zumutbar ist. Hansestadt Touren ist berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
9.3 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist bei leichter Fahrlässigkeit stets auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wird für eine von dem Anbieter oder durch einen seiner Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall auf insgesamt € 3.000.000 beschränkt.
9.4 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder Anbieter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Auftraggeber gestellt werden.
10. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten
10.1. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Hansestadt Touren Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.
10.2. Des Weiteren hat der Anbieter keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (z.B. Schließung wegen Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke aufweisen, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.